Produktprüfkampagne deckt aufViele Sicherheitsschuhe weisen Qualitätsmängel auf

Sie sollen Beschäftigte vor Stößen und spitzen Gegenständen schützen. Doch eine europaweite Kontrolle deckt bei zahlreichen Sicherheitsschuhen technische und formale Mängel auf. Die Folgen: Verkaufsverbote, Bußgelder und Rückrufe.
Sicherheitsschuhe gehören in vielen Betrieben zur unverzichtbaren Grundausstattung. Versagen sie, sind die Folgen Verletzungen und Arbeitsausfälle, Störungen der Betriebsabläufe für Arbeitgeber sowie ein Vertrauensverlust in Schutzausrüstungen. Eine EU-finanzierte Produktprüfkampagne befasste sich mit 83 Modellen von Sicherheitsschuhen. Die meisten (82 Prozent) erfüllten die EU-Sicherheits- und formalen Anforderungen nicht.
Die Hauptmängel lagen bei unzureichenden antistatischen Eigenschaften sowie mangelhafter Stoß- und Durchstichfestigkeit. Zudem wurden separat formale Mängel und Lücken in der Dokumentation festgestellt. Dazu gehörten: fehlende, unklare oder nicht konforme Gebrauchsanleitungen, eine fehlende oder fehlerhafte Schutzklasse oder EU-Konformitätserklärung sowie eine nicht angebrachte oder nicht dauerhafte CE-Kennzeichnung.
Die Marktüberwachungsbehörden (MÜB) verhängten für 24 Modelle ein Verkaufsverbot oder nahmen sie vom Markt, 15 Wirtschaftsbeteiligte erhielten Verwarnungen sowie Bußgelder und 4 Modelle wurden zurückgerufen. Zudem wurden einige Online-Marktplätze angewiesen, die betreffenden Produkte von ihren Plattformen zu entfernen. Im Zuge dieser Untersuchung wurden bereits sechs Modelle den Konformitätsanforderungen angepasst.
In einem Fall wurde gegen einen Wirtschaftsbeteiligten ein Bußgeld in Höhe von 7000 Euro verhängt, da die Schuhe nicht die Schutzeigenschaften aufwiesen, die im Werbematerial angegeben waren. Der Wirtschaftsbeteiligte wurde angewiesen, das Produkt von der Website zu entfernen.
MÜB beprobten 83 Paare in acht Ländern: Deutschland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern. 65 Prozent der Produkte wurden online gekauft, 35 Prozent hingegen in stationären Geschäften. Bei einer Kombination aus Leistungs- und Dokumentenprüfungen erwiesen sich 82 Prozent der Produkte als nicht konform.
Mehrere Ergebnisse deuteten auf Probleme bei der Produktionskonsistenz hin. Einige Schuhe bestehen die Zertifizierung zwar als Prototypen, aber die auf dem Markt erhältlichen Serienmodelle fallen durch. Dies erwies sich als besonders relevant bei antistatischen Mängeln und bei der Durchstichfestigkeit, da die Art und Weise, wie die Schutzkomponenten in den fertigen Schuh integriert werden, die Leistung beeinflussen kann.
Für Endnutzende ist der Rat klar: Das Schutzniveau muss zu den Berufsrisiken passen. Zudem sollte man die Anleitung lesen und prüfen, ob die Schuhe die CE-Kennzeichnung tragen. Vorsicht ist auch bei vagen oder übertriebenen Marketingaussagen geboten. Zudem sollte Safety Gate geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Produkt nicht als gefährlich eingestuft oder zurückgerufen wurde.
Die Ergebnisse unterstreichen, warum Hersteller, die Sicherheitsschuhe in Europa verkaufen, die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen einhalten müssen. Wirtschaftsbeteiligten drohen Rücknahmen von Produkten, Rückrufe, Bußgelder und Haftungsansprüche. Sie müssen sicherstellen, dass Kennzeichnungen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen vollständig, korrekt und in den geforderten Landessprachen verfügbar sind. Auf dem Produkt müssen die Identität und die Kontaktdaten eines verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum angegeben sein.
Die Prüfung fand im Rahmen der Gemeinsamen Maßnahmen zur Konformität von Produkten (Joint Actions on Compliance of Products, JACOP) 2025 in der EU und den EFTA-Ländern statt. JACOP ist eine gemeinsame europäische Marktüberwachungsmaßnahme. Sie unterstützt die MÜB bei der Prüfung, ob Produkte auf ihren Märkten den EU-Vorschriften entsprechen. Die Europäische Kommission finanziert und koordiniert diese Kooperation. Sie hilft den MÜB, Methoden zu teilen, Ergebnisse zu vergleichen und die Durchsetzung der Produktsicherheit im Binnenmarkt zu stärken.
"Marktüberwachungskampagnen tragen dazu bei, Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und sicherzustellen, dass auf dem Binnenmarkt verkaufte Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sind", sagt Vanessa Capurso, Referentin der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission.

