Mecklenburg-VorpommernWofür stehen Erst- und Zweitstimme auf dem Stimmzettel?

Mehr als eine Million Menschen dürfen am Sonntag im Nordosten wählen gehen. Wo man sein Kreuzchen setzt, entscheidet über die Zusammensetzung des künftigen Landtags in Schwerin.
Schwerin (dpa/mv) - Wer am Sonntag zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wählen geht, darf zwei Kreuze setzen. In der linken Spalte auf dem Stimmzettel steht die Erststimme, rechts die Zweitstimme. Aber wer oder was wird damit gewählt?
Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis mit einfacher Mehrheit gewählt. Das heißt: Wer die meisten Stimmen gewinnt, zieht direkt ins Parlament ein. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen also unmittelbar, wer sie vertritt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los der Kreiswahlleitung.
Über die Zweitstimme wird eine Partei und damit deren Landesliste gewählt. Anhand der Zahl an Stimmen wird berechnet, mit wie vielen Sitzen die Partei im Landtag vertreten ist. Um eine Zersplitterung des Parlaments zu verhindern, werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.
Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate. Diese werden mit Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, um das Kräfteverhältnis zu wahren – was noch mehr Abgeordnete ins Landesparlament bringt.
Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben werden. Zulässig ist auch die Abgabe von nur einer Stimme.