Niedersachsen & BremenAfD-naher Verein und Volkswagen streiten vor Gericht

Eine VW-Tochter verweigert einem AfD-nahen Verein Werkszutritt. Das Landesarbeitsgericht soll nun über die Berufung der "alternativen Gewerkschaft" entscheiden. Zuvor sollen aber Zeugen sprechen.
Hannover (dpa/lni) - Im Streit zwischen der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum und VW um Zugang zu einem Werk will das Landesarbeitsgericht vor einer Entscheidung mehrere Zeugen hören. Im Wesentlichen soll es um die Frage gehen, ob sechs Personen Mitglieder des Vereins und Angestellte bei der VW-Tochter sind. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klage im vergangenen August abgewiesen.
Der Verein, der sich selbst als "alternative Gewerkschaft" bezeichnet, will bei Volkswagen Group Services am Standort Isenbüttel (Landkreis Gifhorn) gewerkschaftliche Vertrauensleute wählen lassen und verlangte dafür Zugang zum Betrieb. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit. Daher könne sich der Verein auch nicht auf die gesetzlichen Sonderrechte einer Gewerkschaft berufen.
Der Richter machte im Berufungsverfahren am Dienstag deutlich, dass die Frage nach einer Mitgliedschaft und einem Arbeitsverhältnis bei der VW-Tochter von Bedeutung für eine Entscheidung sei. Mehrere Zeugen gaben bei der Vernehmung an, Mitglieder des Vereins zu sein.
Gegründet wurde der Verein "Zentrum - Die alternative Gewerkschaft" 2009 als "Zentrum Automobil" im Mercedes-Benz-Werk in Stuttgart-Untertürkheim. 2010 gelang dort mit einer eigenen Liste erstmals der Einzug in den Betriebsrat, später auch bei Daimler in Rastatt und Sindelfingen.