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Rheinland-Pfalz & SaarlandWenn es im Landtag um Herztod, Hirntod und Organspende geht

17.09.2026, 15:20 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Spenderorgane retten Leben, doch es fehlt an ihnen - auch in Rheinland-Pfalz. Was tun? Der Landtag hat sich mehrheitlich festgelegt. Was das konkret heißt.

Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Landtag hat über den richtigen Weg hin zu mehr Organspenden diskutiert. In einer kontroversen Debatte kamen Gegner und Befürworter der Widerspruchslösung zu Wort, nach der Erwachsene nach dem Tod automatisch als potenzielle Spender gelten würden. Es drehte sich auch darum, wann Organe entnommen werden dürfen.

Klar ist, es mangelt an Spendern und Spenderorganen. Deutschlandweit warten Tausende kranke Menschen auf Organe. In Rheinland-Pfalz standen nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) Ende August dieses Jahres 370 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste, bundesweit waren es mehr als 7.800.

Es braucht viel mehr Spenderorgane und Spender

Die Zahl der Organspender stieg in Rheinland-Pfalz zuletzt auf niedrigem Niveau zumindest etwas. Von Januar bis August dieses Jahres wurden laut DSO 32 Organspender registriert. Das waren fünf mehr als im Vorjahreszeitraum und elf mehr als in den ersten acht Monaten des Jahres 2024.

Erfasst sind in der Statistik nur Spender, denen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe in einer der Kliniken in dem Bundesland entnommen wurden, die dann bundesweit oder auch im Ausland transplantiert wurden.

Nach oben ging es in Rheinland-Pfalz laut DSO auch mit der Zahl der gespendeten Organe. Es waren in den ersten acht Monaten dieses Jahres 102, 24 mehr als im Vorjahreszeitraum und 28 mehr als von Januar bis August 2024. Rheinland-Pfalz kommt demnach auf 11,7 Spender pro eine Million Einwohner. Bundesweit liegt dieser Wert bei 12,4.

Appelle und Aufklärung zeigten kaum Wirkung

Die Daten zeigen, dass eine große Lücke klafft zwischen der Anzahl benötigter Organe und der Anzahl gespendeter Organe. Das sei kein rein statistisches Problem, sagte der SPD-Abgeordnete Oliver Kusch. "Viele Menschen sterben, bevor sie ein Organ bekommen." Jahrzehntelang sei aufgeklärt und appelliert worden, mit wenig Wirkung. Daher brauche es die Widerspruchslösung.

"Wir kommen seit Jahr und Tag in Deutschland nicht voran", betonte CDU-Fraktionschef Christoph Gensch. Es gebe kein Aufklärungsdefizit, sondern ein Umsetzungsproblem. Eine Widerspruchsregelung würde auch Angehörige entlasten, die sonst nach dem Tod von Angehörigen oft vor schwierigen Entscheidungen stünden.

Anders die Einschätzung des AfD-Parlamentariers Dirk Bisanz: Er gab zu bedenken, dass die Widerspruchslösung gesellschaftlichen Druck auf den einzelnen ausüben könnte. Menschen könnten sich gedrängt fühlen, nicht zu widersprechen. Er sei gegen eine Regelung, die Schweigen als Zustimmung deute.

"Mensch ist mehr als die Summer seiner Teile oder Organe"

Auch der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler sprach sich gegen die Widerspruchsregelung aus. "Der Mensch ist mehr als die Summer seiner Teile oder Organe", sagte er. Kritik übten er und einige seiner Fraktionskollegen auch daran, dass das Thema nicht in Form einer Orientierungsdebatte gelöst von Fraktionsgrenzen im Landtag diskutiert wurde.

Das sei nicht das übliche parlamentarische Vorgehen bei bioethischen Grundsatzentscheidungen, monierte Winkler. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Pia Schellhammer, sprach von einem "unwürdigen parlamentarischen Verfahren". Einige Grünen-Abgeordnete verlasen persönliche Erklärungen dazu, warum sie am Ende gegen den Antrag stimmten, obwohl sie für Organspende und Widerspruchslösung sind.

Antrag der Regierungsfraktionen sorgt für Unmut

Anlass der Debatte war ein von den Regierungsfraktionen von CDU und SPD eingebrachter Antrag. Der fordert die Landesregierung auf, eine Initiative in den Bundesrat einzubringen oder sich einer anzuschließen, damit die Widerspruchslösung Standard wird. Zudem ist er für eine wissenschaftliche Prüfung und gesetzliche Zulassung, dass Organe nach einem kontrollierten Herztod und nicht nur nach einem Hirntod entnommen werden dürfen.

Letzteres werde in zahlreichen europäischen Ländern bereits praktiziert, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Voraussetzung dafür seien selbstverständlich höchste medizinische und ethische Standards sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Transplantationsbeauftragter sieht nicht den ganz großen Hebel

Nach Einschätzung von Felix Kindel wird auch eine Widerspruchslösung nicht der ganz große Hebel sein, um die Zahl der Spender deutlich nach oben zu bringen. Er ist Transplantationsbeauftragter im Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern, einem von zwei Transplantationszentren in Rheinland-Pfalz. Selbst wenn ein Mensch künftig einer Organspende nicht widersprochen habe, dann aber nach seinem Tod die ganze Familie dagegen sei, werde sich ein Arzt vermutlich nie über deren Meinung hinwegsetzen. Es sei wenig sinnvoll, für eine Organspende eine Reihe von Menschen zu traumatisieren, sagte der Oberarzt.

Nichtsdestotrotz ist auch Kindel für Änderungen, auch angesichts der Tatsache, dass Deutschland Teil von Eurotransplant sei, einem Verbund von acht europäischen Ländern, aber nach wie vor nach anderen Regeln spiele wie der Rest. Nur Deutschland habe keine Widerspruchsregelung und profitiere jedes Jahr von diesem Verbund, ohne viele Organe selbst einzubringen. Er findet, in einem solchen Verbund müssten alle die gleichen Richtlinien haben.

Keine weitere Debatte in Landtagsausschüssen

Wenn künftig in Deutschland Organe auch nach einem kontrollierten Herztod entnommen werden können, würde das mehr Spenderorgane bringen, sagte Kindel. Hierzulande seien die Hürden zur Feststellung eines Hirntods extrem hoch. "Wenn ein kleines Gefäß noch durchblutet ist, können wir den Hirntod nicht feststellen", erklärte er - selbst wenn die Patienten keinerlei Überlebensperspektive mehr hätten. Um zu einer solchen Regelung, die es etwa in Spanien und den Niederlanden gebe, auch in Deutschland zu kommen, brauche es jedoch eine umfassende wissenschaftliche Bewertung.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, betonte, die Widerspruchslösung werde beim Festhalten am Hirntod-Kriterium nicht zu mehr Organspenden führen. "Es gibt schlichtweg nicht mehr potenzielle Spender." Für Brysch darf es Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen nicht geben. "Damit ist die Widerspruchslösung ein Irrweg."

Geändert werden kann das Transplantationsgesetz nur auf Bundesebene, nicht in Rheinland-Pfalz. Im hiesigen Landtag stimmte eine Mehrheit für den Antrag. Dafür waren die Fraktionen von CDU und SPD sowie einzelne AfD-Vertreter. Einige Parlamentarier von AfD und Grünen enthielten sich, einige Grünen-Abgeordnete stimmten dagegen. Eine Überweisung in die Fachausschüsse zur weiteren Debatte, wie von der Grünen-Fraktion gewünscht, wurde abgelehnt.

Quelle: dpa

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