Nach Klage von Huy Gerichtsurteil: Parlamentarische Gesellschaft darf Abgeordnete ausschließen

Der Ausschluss einer AfD-Bundestagsabgeordneten aus der Deutschen Parlamentarische Gesellschaft ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig.
Die Klage der Abgeordneten Gerrit Huy dagegen wurde vom Berliner Landgericht abgewiesen. Das Gericht teilte mit, die Parlamentarische Gesellschaft konnte die AfD-Abgeordnete mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am sogenannten Potsdamer Treffen im November 2023 und ihre fehlende Distanzierung davon das Ansehen der Gesellschaft in grober Weise beschädigt.
Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) ist laut Gericht ein Verein mit Sitz neben dem Reichstagsgebäude und etwa 2.000 Mitgliedern, vor allem Abgeordnete. Von den 630 Bundestagsabgeordneten sind 519 zugleich Mitglieder der Gesellschaft. Die Gesellschaft lehne jede Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Ethnie oder Religion ab. Ein Mitglied könne ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten das Ansehen beschädigt oder den Vereinszielen widerspricht.
Der DPG können ausschließlich amtierende und ehemalige Abgeordnete angehören. Nach Angaben des Deutschen Bundestages verfolgt sie das Ziel, "die menschlichen, sachlichen und politischen Beziehungen im Kreise der Mitglieder der Parlamente des Bundes und der Länder zu pflegen".
Das Gericht stellte fest, die Einschätzung der Parlamentarischen Gesellschaft, die Abgeordnete habe deren Ansehen beschädigt, gehöre in den Beurteilungsspielraum. Durch ihre Teilnahme an dem damaligen Treffen werde sie mit grundlegenden Thesen zur "Remigration" in Verbindung gebracht. Diese Positionen stünden den Zielen der Gesellschaft grundsätzlich entgegen.
Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Dagegen kann Huy Berufung beim Kammergericht einlegen.