HessenSammelabschiebung afghanischer Straftäter - auch aus Hessen

Ein Charterflug mit afghanischen Männern ist in Kabul gelandet. Alle Abgeschobenen hatten laut Bundesinnenministerium Straftaten begangen. Auch fünf aus Hessen - weshalb sind sie verurteilt worden?
Wiesbaden/Leipzig/Halle (dpa/lhe) - Aus Deutschland sind 40 afghanische Männer per Charterflug in ihr Heimatland abgeschoben worden, darunter fünf aus Hessen. Sie hatten sich zuvor in Darmstadt-Eberstadt in Abschiebehaft befunden, wie das hessische Innenministerium mitteilte. "Sie wurden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Betrug und unerlaubtem Waffenbesitz verurteilt", hieß es weiter in Wiesbaden.
Die Maschine startete nach Angaben eines Sprechers des Bundesinnenministeriums vom Flughafen Leipzig/Halle und landete am Mittwoch in Kabul. Den Angaben zufolge handelt es sich auch bei den 35 anderen Abgeschobenen aus neun weiteren Bundesländern ausschließlich um Männer, die Straftaten begangen hatten.
"Hier geht es um unsere Sicherheit"
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, sein Bundesland schiebe "insgesamt weiter mit aller Konsequenz ab. In erster Linie müssen Straftäter und Gefährder unser Land verlassen. Hier geht es um unsere Sicherheit." Mit der jüngsten Abschiebung "hat Hessen in diesem Jahr insgesamt 25 Straftäter nach Afghanistan zurückgeführt", ergänzte der CDU-Politiker.
Die erste Sammelabschiebung von Straftätern von Deutschland nach Afghanistan seit der erneuten Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban im August 2021 war 2024 mit Unterstützung des Golfemirats Katar organisiert worden. Im Februar 2026 flog die Bundespolizei erstmals ohne Hilfe von Drittstaaten 20 Straftäter direkt nach Kabul, auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Taliban.
Am vergangenen Wochenende hatten an mehreren deutschen Flughäfen Hunderte Menschen gegen Abschiebungen demonstriert.
Künftig auch Abschiebungen von Afghanen ohne Verurteilung
Hessens Innenminister Poseck bekräftigte, Hessen werde künftig auch ausreisepflichtige volljährige Afghanen ohne strafrechtliche Verurteilung in ihrer Heimat abschieben, "insbesondere jene, die schlecht integriert sind und die Sozialleistungen beziehen". Dafür habe die Bundesregierung jüngst die Voraussetzungen geschaffen.
Gleichwohl geht laut Poseck "die freiwillige Rückreise der Abschiebung auch immer vor". Generell sei es gut, "dass die zahlreichen Maßnahmen, die Bund und Länder ergriffen haben, wesentlich dazu beitragen, dass Deutschland seine magnetische Wirkung auf Flüchtlinge aus aller Welt verloren hat".