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SachsenSüdwestsachsen: So soll das Sondervermögen verteilt werden

29.09.2026, 16:06 Uhr
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Für die Entwicklung der Region hat der Freistaat 100 Millionen Euro reserviert. Nun steht fest, wie die Projekte für die Förderung ausgewählt werden.

Dresden (dpa/sn) - Die Mittel aus dem Sondervermögen für den "Masterplan Südwestsachsen" sollen in ausgewählte Projekte fließen. Details für die Auswahl stehen nun fest. Den Förderweg legte die Regierung bei ihrer Kabinettssitzung fest, wie die Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar (CDU), in Dresden mitteilte.

Es wird sich demnach um eine Einzelfallförderung handeln. Wo die Förderung hingeht, wird also nicht pauschal bestimmt, sondern anhand des jeweiligen Projekts entschieden. So soll die Flexibilität bei der Bewilligung und Steuerung erhalten bleiben. Die Vorauswahl trifft die Region selbst, die konkrete Liste wird dann mit der Regierung abgestimmt.

100 Millionen Euro für Strukturwandel

Bis 2036 fließen insgesamt 4,83 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität" des Bundes an den Freistaat. Für den "Masterplan Südwestsachsen" sind davon 100 Millionen reserviert. Die Fördermittel sollen den tiefgreifenden Strukturwandel in den Landkreisen Zwickau, Mittelsachsen, dem Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis und der Stadt Chemnitz unterstützen.

126 Projekte seien bereits eingereicht worden, so Kraushaar. Die Region soll bis Mitte Dezember einen Vorschlag für die engere Auswahl erarbeiten. Bei der Abstimmung mit der Staatsregierung geht es dann unter anderem darum, ob die Vorhaben förderwürdig sind, die nötigen Kriterien erfüllen und ob sie aus bestehenden Förderprogrammen finanziert werden können.

Überregionale Strahlkraft und Wertschöpfung seien harte Kriterien bei der Auswahl, sagte Kraushaar. Die Bewilligung für die Förderung erhalten die Projekte schließlich von der sächsischen Landesdirektion.

Förderung für investive Projekte

Das Geld soll ausschließlich an Projekte gehen, die aus bisherigen Töpfen keine Mittel erhalten können, wie Kraushaar betonte. Es steht für investive Projekte in unterschiedlichen Bereichen bereit - von Verkehr über Pflege und Bildung bis hin zum Bevölkerungsschutz.

Entscheidend ist laut Ministerium die konkrete Ausgestaltung eines Projekts. Förderfähig sind nach Vorgaben des Bundesgesetzes Sachinvestitionen, aber auch unmittelbar damit verbundene notwendige Maßnahmen. Laufende Kosten sowie reine Instandhaltungsmaßnahmen können nicht finanziert werden. Eigenständige Konzepte oder Studien kommen nur mit konkretem Bezug zu einer förderfähigen Investition infrage.

Quelle: dpa

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