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Baden-WürttembergGondelabsturz mit drei Toten - Prozess gegen Kranführer

05.11.2026, 04:02 Uhr
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Ein Sicherungsseil in 55 Metern Höhe wurde zur tödlichen Gefahr: Drei Bauarbeiter stürzen im Mai 2025 in einer Gondel in die Tiefe. Nun muss ein Gericht klären, welche Schuld den Kranführer trifft.

Horb (dpa/lsw) - Fast anderthalb Jahre nach dem tödlichen Absturz einer Transportgondel auf einer Brückenbaustelle im Nordschwarzwald verhandelt ein Gericht über den Fall. Bei dem Unglück starben damals drei Menschen.

Der Kranführer erhielt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen, dagegen legte er Widerspruch ein. Daher prüft das Amtsgericht Horb von Dienstag an (9.30 Uhr) den Sachverhalt und die Rechtslage. Ein Urteil könnte die Richterin nach aktueller Planung am 26. November sprechen.

Das Unglück vom 20. Mai 2025 in Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. Ein Befestigungsseil war gerissen. Drei Arbeiter stürzten mit der zuvor an einem Kran hängenden Gondel aus einer Höhe von etwa 55 Metern in die Tiefe. Die Männer im Alter von 40 bis 46 Jahren - zwei Polen und ein Deutscher - waren sofort tot.

Die Ermittler waren schon bald nach dem Absturz von menschlichem Versagen als Ursache ausgegangen. Technische Mängel könnten ausgeschlossen werden, teilte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen mit.

Darum geht es vor Gericht

Das Amtsgericht erließ gegen den heute 38 Jahre alten Kranführer einen Strafbefehl, welcher eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten vorsieht - ausgesetzt zur Bewährung. Im Bewährungsbeschluss wurde dem Angeklagten eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro erteilt, wie das Gericht mitteilte.

Weil der Mann fristgerecht Einspruch einlegte, gibt es nun eine Hauptverhandlung. Ob alle anberaumten Termine oder gar mehr benötigt werden, hänge vom Verlauf der Beweisaufnahme und der Dauer der Vernehmungen von mehreren Zeugen und einem Sachverständigen ab.

So geschah das Unglück

Laut dem Ermittlungsergebnis war die Transportgondel am Haken eines 105 Meter hohen Arbeitskrans eingehängt gewesen und hätte die drei Arbeiter auf eine Plattform in 60 Meter Höhe bringen sollen. Die Gondel hatte sich zwischen einem schon gebauten Brückenpfeiler und einem Arbeitsgerüst befunden. Zwischen Pfeiler und Gerüst befand sich in 55 Metern Höhe ein Sicherungsseil.

Das soll der Kranführer nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft übersehen haben, als er die Gondel nach oben beförderte. Sie wirft dem Mann mangelnde Sorgfalt vor. Er habe während des Hubvorgangs zu früh einen leichten Rechtsschwenk vollzogen. Das Kranseil kollidierte mit dem horizontal gespannten Sicherungsseil und riss - und die Gondel stürzte in die Tiefe.

Die Hochbrücke ist Teil eines umfangreichen Straßenbauprojekts. Sie soll künftig den Verkehr auf der Bundesstraße 32 über das Neckartal führen. Bisher führt die Straße ins Tal hinunter und durch die Innenstadt von Horb. Laut dem Karlsruher Regierungspräsidium soll die Brücke 2.100 Meter lang werden und bis zu 90 Meter hoch sein. Die Freigabe ist voraussichtlich für 2028 geplant.

Quelle: dpa

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