Nordrhein-WestfalenBundesverwaltungsgericht prüft Streit um NRW-Autobahn 445

Die geplante neue Strecke soll eine vielbefahrene Bundesstraße entlasten. Die Kläger sehen bei der Planung zahlreiche Verstöße gegen Klimaschutz-, Umwelt- und Naturschutzrecht.
Leipzig/Hamm/Werl (dpa/lnw) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am Mittwoch (9.00 Uhr) mit einer Klage gegen den geplanten Bau einer Autobahn in Nordrhein-Westfalen. In einer mündlichen Verhandlung geht es um den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn 445 zwischen Hamm und Werl. Das acht Kilometer lange Stück soll die Autobahn 2 (Oberhausen-Hannover) im Norden mit der A44 (Dortmund-Kassel) im Süden verbinden und die vielbefahrene Bundesstraße 63 entlasten. Pro Fahrtrichtung sind zwei Spuren geplant.
Als Kläger treten ein Anwohner und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW an. Sie greifen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg an. Die Kläger sehen Verstöße gegen Klimaschutz-, Umwelt- und Naturschutzrecht. Im Fall des privaten Klägers geht es unter anderem um Lärmschutz. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig sind in erster Instanz für große Infrastrukturprojekte zuständig. Wann sie ein Urteil in der Sache verkünden, ist derzeit noch offen.