SachsenHörgeschädigte betrogen: Angeklagter selbst hörgeschädigt

Angebliche Renditen bis zu 400 Prozent im Monat: Ein selbst hörgeschädigter 45-Jähriger soll hörgeschädigte Anleger getäuscht haben. Nun entscheidet das Landgericht über die Zulassung der Anklage.
Dresden (dpa/sn) - Ein vermeintlich selbst entwickeltes Anlagemodell von und für Hörgeschädigte: Wegen Betrug in 76 Fällen ist Anklage gegen einen selbst Hörgeschädigten erhoben worden. Der 45-Jährige soll das Modell zwischen Januar 2024 und Anfang des laufenden Jahres über das Internet angeboten haben, wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte.
Demnach warb er für verschiedene Pakete und Angebote des Anlagemodells und damit, dass sie von und für hörgeschädigte Personen seien. Der 45-Jährige vermarktete sie mit einem Renditeversprechen von bis zu 400 Prozent pro Monat, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Gelder zum Teil für Lebensunterhalt verwendet
Eine Vielzahl hörgeschädigter Menschen habe Geld auf die Konten des Angeklagten überwiesen. Die Gelder in Höhe von über 800.000 Euro habe er zum Teil für seinen Lebensunterhalt verwendet und etwa 140.000 Euro direkt an andere Anleger ausgezahlt. Zu einer versprochenen Anlage des Geldes kam es nicht, wie es hieß.
45-Jähriger bestreitet die Vorwürfe
Der Mann wurde am 13. April festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bewusst falsche Angaben über gewinnbringende Investitionen und die Sicherheit der Geldanlage gemacht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft bestreitet er die Vorwürfe.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Das Landgericht Dresden entscheidet über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens.